Samstag, 20. September 2014

Verbrennung israelischer Fahne keine Straftat

Das Bezirksgericht des 2./3.-Budapester Gemeindebezirks sprach den Jobbik-Politiker Balázs Lenhardt frei, er hatte im Dezember 2012 auf dem Budapester Bem Platz gemeinsam mit seinen Anhängern, die antisemitische Parolen skandierten, eine israelische Fahne verbrannt und war wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (Landfriedensbruchs) angeklagt worden.

Die "Bewegung Wächter der karpathischen Heimat" (Kárpát Haza Őrei Mozgalom) und der "Gardebund" (Gárdaszövetség) hatten vor dem ungarischen Außenministerium eine antizionistische Demonstration veranstaltet, bei der während der Entzündung der Fahne Rufe wie "Dreckige Juden!" und "Nach Auschwitz mit ihnen!" zu hören waren.
Daraufhin wurde Balázs Lenhardt von der Polizei verhaftet, wurde aber - nachdem er sich auf seine parlamentarische Immunität berief - wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft leitete Erhebungen ein, Lenhardt wurde aber jetzt von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Prozess wird vor dem Budapester Stadtgericht fortgesetzt.

Das Urteil wurde wie folgt begründet: Es handelte sich um kein gemeinschaftswidriges Verhalten, die Fahnenverbrennung war eine politische Meinungsäußerung des Angeklagen und zweier seiner Kollegen.
Das Gericht hatte nur die Fahnenverbrennung zu untersuchen, dabei wurde ein früheres Urteil der Kurie herangezogen, nach dem sich Lenhardt durch die Verbrennung einer EU-Fahne keiner Erregung öffentlichen Ärgernisses (Landfriedensbruchs) schuldig gemacht hat.
Bezüglich der Rede, die auf der Veranstaltung gehalten wurde, ermittelte nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft und die diesbezüglichen Vermittlungen wurden bereits voriges Jahr eingestellt.

http://index.hu/belfold/2014/09/19/nem_buncselekmeny_izraeli_zaszlot_egetni

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