Dienstag, 16. Dezember 2014
Dienstag, 4. November 2014
Orbán-Freund Bayer zu Strafzahlung verurteilt
Budapester Gericht bestätigt Lunacek-Klage
Ungarischer Journalist und Orbán-Freund zu Strafzahlung verurteilt
Das Amtsgericht Budapest hat heute der
Klage von Ulrike Lunacek gegen den ungarischen Journalisten Zsolt
Bayer in allen Punkten Recht gegeben. Das Gericht bestätigte, dass
Bayer durch seine beleidigenden Aussagen im ungarischen Fernsehen
Lunaceks Persönlichkeitsrechte verletzt hat und verurteilte ihn zu
500.000 Forint (rd. 1600 Euro) Strafzahlung – das erstinstanzliche
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Im Februar 2012 hat der bereits vorher
mit antisemitischen Tiraden und Anti-Roma-Ausfällen berüchtigt
gewordene Journalist und Orbán-Freund Zsolt Bayer in einer
Diskussionssendung im ungarischen Echo TV wüste Beschimpfungen und
Unterstellungen gegen die Grüne Europaabgeordnete Ulrike Lunacek,
die damalige EU-Kommissarin Neelie Kroes und das Europäische
Parlament insgesamt getätigt. Nachdem Lunaceks Klage gegen Bayer von
der Ungarischen Medienbehörde wegen Nichtzuständigkeit
zurückgewiesen wurde, hat sie eine Privatklage gegen Bayer beim
Amtsgericht Budapest eingebracht, die heute in ihrem Sinn entschieden
wurde.
Lunacek in einer ersten Reaktion auf das heutige Urteil:
„Ich begrüße das Urteil des
Budapester Amtsgerichts und freue mich, dass die ungarische Justiz
hier ein eindeutiges Zeichen gegen diesen Verbalradikalismus gesetzt
hat. Zsolt Bayers unerträgliche Beschimpfungen und Herablassungen
gegenüber ungarischen Roma sowie seine antisemitische Hetze haben
bewiesen, wessen Geistes Kind er ist. Bayers Beschimpfungen gegen
mich und das Europaparlament waren keine Ausrutscher, sondern stehen
in einer Reihe menschenverachtender Polemik, die jedes Maß eines
gerechtfertigten politischen Schlagabtausches verloren hat. In diesem
Sinn habe ich meine Klage auch stellvertretend für alle jene
gesehen, die von Zsolt Bayer in ähnlicher und teils schlimmerer
Weise beschimpft und herabgewürdigt wurden und deren persönliche
Integrität er dadurch schwer verletzt hat. Dass ein derartiges
Verhalten Konsequenzen hat, überall und auch in Ungarn, hat das
Budapester Amtsgericht heute bewiesen.“
Pressemitteilung vom Büro der Ulrike Lunacek, MEP
Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments
Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments
Montag, 27. Oktober 2014
was wirst du an jenem tag machen?
gerygreyhound: an dem wir aus der union
austreten?
szeleftheria: ich stell mich um ein visum an.
pnxntdd: ich werde um staatsbürgerschaft betteln
in einem land, in dem ich im schlimmsten fall verhungere, aber wenigstens frei
bin. in einem land, in dem sie die fremden hassen, wie noch nie (~10 %), aber
dort werden sie mich wenigstens „zu recht“ anspucken, nicht so wie hier…
szopiszuri: Ich denke mir, ich kann nirgendwo in europa
so fremd sein wie dort, wo der gedanke überhaupt aufkommen kann, dass man aus
EU austritt. Die flucht ins ausland ist in wirklichkeit eine heimkehr nach
europa – und wenn das wirklich geschieht, werde ich abstreiten, dass ich jemals
irgendwas mit ungarn zu tun hatte.
(via orulunkvincent)
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Ungarn
Samstag, 18. Oktober 2014
Tilos-Radio wird von Fidesz nun endgültig mundtot gemacht
Das Budapester Tilos-Radio, das dem Fidesz schon in seiner
ersten Regierungszeit 1998-2002 ein Dorn im Auge war, scheint nun endgültig
abgewürgt zu werden. Geschafft hat das die Ungarische Medienbehörde mit
missverständlichen Frequenzausschreibungen und einer nachträglichen willkürlichen
Auslegung derselben.
Seit Orbán und seine Bagage in Ungarn am Ruder sind und
sich ein Mediengesetz gebastelt haben, mit dem sie sich kritische Stimmen
einfach vom Hals schaffen können, haben schon einige Radios daran glauben
müssen. Nachdem dem ursprünglich landesweit sendenden, regierungskritischen Klubradio
alle Frequenzen im Land bis auf die Budapester genommen wurden, wird nun wohl
bald das freie Tilos-Radio, das nur in Budapest sendet, verstummen.
Tilos wurde Anfang der 90er Jahre als Piratenradio
gegründet, erhielt später dann eine Frequenz als freies Radio, war aber auf der
rechten politischen Seite stets als unliebsam liberal und „verjudet“
verschrien. Unter Fidesz I wurde ihm einmal schon die Frequenz aberkannt, nun
ist die Frequenz wieder abgelaufen und wurde von der umstrittenen Medienbehörde
neu ausgeschrieben. Die Behörde hat schon einige Male von sich reden gemacht,
weil sie neugegründeten (natürlich Fidesz-nahen) Firmen ohne Radioerfahrung
Frequenzen zugesprochen hat und altgediente Radiostationen kurzum abgedreht
wurden.
Nun – Tilos Radio wurde Anfang September von der
Medienbehörde verständigt, dass es Mängel in der Frequenzbewerbung gäbe, dass
ihrer Meinung nach der Betrieb des Radios für die ersten drei Monate nach einer
etwaigen Frequenzzuteilung nicht gesichert sei bzw. dass den Unterlagen keine
Bestätigung beiliege, aus der hervorgehe, dass die Geldsumme, die vom Radio
schon in weiser Voraussicht von Schikanen auf dem Konto des Radios gesperrt
wurde, auch wirklich für den Betrieb des Radios aufgewendet würde. Die
Aufforderung zur Nachreichung und die Art der Bestätigung konnte weder von den
Leuten in der Bank noch vom eigenen oder dem Rechtsanwalt des Bankinstituts eindeutig
verstanden werden. Auf Anfrage um genauere Erläuterung bei der Medienbehörde
wurde dem Radio mitgeteilt, dass ja eh alles in der Aufforderung zur Nachreichung
stehe.
Wie sich nun herausstellte, war das aber nicht das Problem.
Die Behörde hat die Bewerbung des Tilos-Radio um eine Frequenz nun für ungültig
erklärt, weil die leeren (und durchgestrichenen*) Rückseiten der
Bewerbungsunterlagen nicht eingescannt waren.
Die Bewerbungsunterlagen machten 467 Seiten aus und mussten
in zweifacher Ausführung und auf 6 CDs, eingescannt, eingereicht werden. Mit
der Begründung, dass die Scans der Rückseiten auf den CDs fehlen und dies ein
Formfehler sei, wurde der Antrag des Tilos Radios für ungültig erklärt. Somit
hat Fidesz sich einer weiteren kritischen Stimme so gut wie entledigt.
Im letzten Monat war das Radio auch schon von der Steuerbehörde NAV (deren Leiterin nun Einreiseverbot in die USA erhalten hat) schikaniert worden.
Im letzten Monat war das Radio auch schon von der Steuerbehörde NAV (deren Leiterin nun Einreiseverbot in die USA erhalten hat) schikaniert worden.
*In den letzten Jahren muss man in Ungarn auch mit den
Rückseiten von Verträgen etc. vorsichtig sein, denn von Fidesz-Behörden wurden
schon viele Anträge und Bewerbungen von nicht Fidesz-nahen Organisationen und
Firma abgelehnt, für ungültig erklärt, weil die leeren Rückseiten nicht
durchgestrichen oder bei Verträgen von beiden Vertragsparteien unterschrieben
waren.
Quellen: interne Tilos-Mailingliste,
http://444.hu/2014/10/18/nem-szkenneltek-be-a-palyazati-lapok-hatoldalait-bukta-a-tilos-a-frekvenciapalyazatot/
http://tilos.hu/
http://cink.hu/a-hatalom-a-tilos-radiot-kostolgatja-1647967866/all
Quellen: interne Tilos-Mailingliste,
http://444.hu/2014/10/18/nem-szkenneltek-be-a-palyazati-lapok-hatoldalait-bukta-a-tilos-a-frekvenciapalyazatot/
http://tilos.hu/
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Samstag, 20. September 2014
Verbrennung israelischer Fahne keine Straftat
Das Bezirksgericht des 2./3.-Budapester Gemeindebezirks sprach den Jobbik-Politiker Balázs Lenhardt frei, er hatte im Dezember 2012 auf dem Budapester Bem Platz gemeinsam mit seinen Anhängern, die antisemitische Parolen skandierten, eine israelische Fahne verbrannt und war wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (Landfriedensbruchs) angeklagt worden.
Die "Bewegung Wächter der karpathischen Heimat" (Kárpát Haza Őrei Mozgalom) und der "Gardebund" (Gárdaszövetség) hatten vor dem ungarischen Außenministerium eine antizionistische Demonstration veranstaltet, bei der während der Entzündung der Fahne Rufe wie "Dreckige Juden!" und "Nach Auschwitz mit ihnen!" zu hören waren.
Daraufhin wurde Balázs Lenhardt von der Polizei verhaftet, wurde aber - nachdem er sich auf seine parlamentarische Immunität berief - wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft leitete Erhebungen ein, Lenhardt wurde aber jetzt von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Prozess wird vor dem Budapester Stadtgericht fortgesetzt.
Das Urteil wurde wie folgt begründet: Es handelte sich um kein gemeinschaftswidriges Verhalten, die Fahnenverbrennung war eine politische Meinungsäußerung des Angeklagen und zweier seiner Kollegen.
Das Gericht hatte nur die Fahnenverbrennung zu untersuchen, dabei wurde ein früheres Urteil der Kurie herangezogen, nach dem sich Lenhardt durch die Verbrennung einer EU-Fahne keiner Erregung öffentlichen Ärgernisses (Landfriedensbruchs) schuldig gemacht hat.
Bezüglich der Rede, die auf der Veranstaltung gehalten wurde, ermittelte nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft und die diesbezüglichen Vermittlungen wurden bereits voriges Jahr eingestellt.
http://index.hu/belfold/2014/09/19/nem_buncselekmeny_izraeli_zaszlot_egetni
Die "Bewegung Wächter der karpathischen Heimat" (Kárpát Haza Őrei Mozgalom) und der "Gardebund" (Gárdaszövetség) hatten vor dem ungarischen Außenministerium eine antizionistische Demonstration veranstaltet, bei der während der Entzündung der Fahne Rufe wie "Dreckige Juden!" und "Nach Auschwitz mit ihnen!" zu hören waren.
Daraufhin wurde Balázs Lenhardt von der Polizei verhaftet, wurde aber - nachdem er sich auf seine parlamentarische Immunität berief - wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft leitete Erhebungen ein, Lenhardt wurde aber jetzt von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Prozess wird vor dem Budapester Stadtgericht fortgesetzt.
Das Urteil wurde wie folgt begründet: Es handelte sich um kein gemeinschaftswidriges Verhalten, die Fahnenverbrennung war eine politische Meinungsäußerung des Angeklagen und zweier seiner Kollegen.
Das Gericht hatte nur die Fahnenverbrennung zu untersuchen, dabei wurde ein früheres Urteil der Kurie herangezogen, nach dem sich Lenhardt durch die Verbrennung einer EU-Fahne keiner Erregung öffentlichen Ärgernisses (Landfriedensbruchs) schuldig gemacht hat.
Bezüglich der Rede, die auf der Veranstaltung gehalten wurde, ermittelte nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft und die diesbezüglichen Vermittlungen wurden bereits voriges Jahr eingestellt.
http://index.hu/belfold/2014/09/19/nem_buncselekmeny_izraeli_zaszlot_egetni
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