Budapester Gericht bestätigt Lunacek-Klage
Ungarischer Journalist und Orbán-Freund zu Strafzahlung verurteilt
Das Amtsgericht Budapest hat heute der
Klage von Ulrike Lunacek gegen den ungarischen Journalisten Zsolt
Bayer in allen Punkten Recht gegeben. Das Gericht bestätigte, dass
Bayer durch seine beleidigenden Aussagen im ungarischen Fernsehen
Lunaceks Persönlichkeitsrechte verletzt hat und verurteilte ihn zu
500.000 Forint (rd. 1600 Euro) Strafzahlung – das erstinstanzliche
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Im Februar 2012 hat der bereits vorher
mit antisemitischen Tiraden und Anti-Roma-Ausfällen berüchtigt
gewordene Journalist und Orbán-Freund Zsolt Bayer in einer
Diskussionssendung im ungarischen Echo TV wüste Beschimpfungen und
Unterstellungen gegen die Grüne Europaabgeordnete Ulrike Lunacek,
die damalige EU-Kommissarin Neelie Kroes und das Europäische
Parlament insgesamt getätigt. Nachdem Lunaceks Klage gegen Bayer von
der Ungarischen Medienbehörde wegen Nichtzuständigkeit
zurückgewiesen wurde, hat sie eine Privatklage gegen Bayer beim
Amtsgericht Budapest eingebracht, die heute in ihrem Sinn entschieden
wurde.
Lunacek in einer ersten Reaktion auf das heutige Urteil:
„Ich begrüße das Urteil des
Budapester Amtsgerichts und freue mich, dass die ungarische Justiz
hier ein eindeutiges Zeichen gegen diesen Verbalradikalismus gesetzt
hat. Zsolt Bayers unerträgliche Beschimpfungen und Herablassungen
gegenüber ungarischen Roma sowie seine antisemitische Hetze haben
bewiesen, wessen Geistes Kind er ist. Bayers Beschimpfungen gegen
mich und das Europaparlament waren keine Ausrutscher, sondern stehen
in einer Reihe menschenverachtender Polemik, die jedes Maß eines
gerechtfertigten politischen Schlagabtausches verloren hat. In diesem
Sinn habe ich meine Klage auch stellvertretend für alle jene
gesehen, die von Zsolt Bayer in ähnlicher und teils schlimmerer
Weise beschimpft und herabgewürdigt wurden und deren persönliche
Integrität er dadurch schwer verletzt hat. Dass ein derartiges
Verhalten Konsequenzen hat, überall und auch in Ungarn, hat das
Budapester Amtsgericht heute bewiesen.“
Pressemitteilung vom Büro der Ulrike Lunacek, MEP
Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments
Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments